Meine größten Fälle - RA Matthias Waldraff im Club

Präsident Jens Zotzmann mit RA Matthias Waldraff (v.l.n.r.)

Am 06. November war im Lions Club Steinhuder Meer der bekannte Rechtsanwalt Matthias Waldraff, der in Hannover tätig ist, zu Gast. .Er ist bekannt für seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen Strafverteidigung, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren. Weiterhin ist Waldraff ist auch als CDU-Politiker bekannt und trat bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover 2013 an.

Unser Präsident Jens Zotzmann begrüßte unseren Gast herzlich und führte in den Abend ein. „Bei Ihrer langen beruflichen Historie und den vielen spektakulären Fällen würden wir uns über einige Einblick und Hintergründe freuen“, ermunterte er unseren Gast. Dieser griff den Faden sogleich auf und gestaltete einen hochinteressanten Vortrag, der keine der vielen Facetten seiner Anwaltlichen Tätigkeit ausklammerte. Wie ein roter Faden zogen sich Querverweise auf den Einfluss der Medien und der öffentlichen Meinung auf seine Mandate, die Unzulänglichkeiten im Justizsystem oder auch die die Frage des moralischen Kompasses durch die Darstellung einiger seiner Fälle. Nun bietet ein Strafverteidiger keine „leichte Kost“. In einem dramaturgischen Kunstgriff streue Waldraff immer wieder Schilderungen von drei der  dümmsten Bankräuber ein, die er sin seiner Laufbahn vertreten hatte. Gern lachten die Zuhörer hier und da auf, ging es doch ansonsten um Mord, Totschlag und andere Gewaltverbrechen. Die Fragen der Zuhörer richten sich dann auch auf naheliegende Aspekte wie dem Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit, ethischen und moralischen Fragen aber auch der psychischen Stabilität eines Verteidigers, dessen aufsehenerregendste Mandate stets Gewaltverbrechen sind. Schließlich widmete sich Waldraff noch recht ausführlich der Frage, ob Mordverdächtigen nach einem rechtskräftigen Freispruch nicht abermals der Prozess gemacht werden darf, wenn aufgrund neuer Beweise dringende Gründe für eine Verurteilung sprechen. Es traf sich, dass das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Gesetzesvorschrift aus dem Jahr 2021 wenige Tage zuvor für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. Damit muss das Wiederaufnahmeverfahren gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen, der aufgrund neuerer DNA-Analysen verdächtigt wird, im Jahr 1981 die 17 Jahre alte Frederike von Möhlmann vergewaltigt und ermordet zu haben, beendet werden. Für die Hinterbliebenen sicher eine schwer zu akzeptierende Entscheidung.

Der Abend endete mit angeregten Diskussionen über diese und weitere Aspekte unseres Rechtssystems und wirkte sicher bei vielen Clubmitgliedern lange nach.